Dienstleistungen Fahrerlaubniswesen
Der Bereich Fahrerlaubniswesen ist zuständig für:
CORONA
Im Rahmen des Corona-Lockdowns 12/2020 – 01/2021 wurden für dringende Angelegenheiten, wie z.B. die Verlängerung von LKW- und Busklassen, Sonderregelungen beschlossen. Bitte setzen Sie sich für Fragen und weitere Informationen direkt telefonisch mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung, um den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Hinweis zur Abholung Ihres Führerscheindokumentes:
Bitte nutzen Sie für die Abholung Ihres Führerscheines die Möglichkeit der postalischen Übersendung. Hierzu ist Ihrem Antrag ein entsprechender Rücksendebogen beizufügen. Sollte der Antrag bereits in der Vergangenheit gestellt worden sein, senden Sie den Bogen bei Bedarf bitte nachträglich zu.
Hier finden Sie den entsprechenden Vordruck.
Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur in dringenden Notfällen und mit telefonischer Terminvereinbarung möglich.
09561/5149550
Vollmacht
Vollmacht (für z.B. Abholung eines Führerscheins)
Schlüsselzahlen
Arbeitgeberbescheinigung Corona
Hier erhalten Sie die Arbeitgeberbescheinigung für die Verlängerung der LKW- und Busklassen im Rahmen der Corona-Sonderregelungen.