Umschreibung ausländischer Führerscheine (Drittstaaten)
Allgemeine Informationen
Mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis darf ab Einreise in der Bundesrepublik Deutschland für einen Zeitraum von 6 Monaten ein Kraftfahrzeug geführt werden. Die ausländische Fahrerlaubnis muss zu einem Zeitpunkt erteilt worden sein, in dem der ordentliche Wohnsitz mindestens 6 Monate im ausstellenden Staat war.
Wenn Sie jedoch nach dieser 6-Monats-Frist weiterhin mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, ist dies eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Sie haben dann mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.
Diese Fahrberechtigung gilt nicht für Inhaber von Lernführerscheinen die in einem Drittstaat (z.B. USA) ausgestellt wurden.
Um eine ausführliche und individuelle Beratung gewährleisten zu können bitten wir Sie vor Antragstellung um eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab online oder telefonisch einen Termin.
Antragstellung
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch.
Für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiges Ausweisdokument, wenn möglich deutscher Passersatz und Nationalpass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- biometrisches Lichtbild (ohne Kopfbedeckung)
- gültiger ausländischer Originalführerschein (gültig zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit Klassifizierung (z.B. durch ADAC Bamber oder ASCO Coburg)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster-Hilfe mit neun Unterrichtseinheiten (9UE)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C1, C, C1E und CE, sowie D1, D, D1E und DE
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
- behördliches Führungszeugnis, zu beantragen im Bürgerbüro oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg bzw. Ihrer Stadt/Gemeinde
- ausbildende Fahrschule (falls Prüfung erforderlich)
- Zusatzantrag „Drittstaat“ mit Bestätigung der Ausländerbehörde
Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind und in einer Klasse erteilt wurde, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt ist, kann die Umschreibung zu erleichterten Bedingungen beantragt werden. Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Staaten nach Anlage 11 FeV (Stand: 11/20)
Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorliegen, bitten wir bei persönlicher Vorsprache um Begleitung durch einen entsprechenden Übersetzer/eine entsprechende Übersetzerin.
Gebühren
Umschreibung Führerschein Drittstaat: 38,80 €
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9550
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr