Dienstfahrerlaubnis umschreiben

Als Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei können Sie diese bei der Führerscheinstelle in den EU-Kartenführerschein umschreiben lassen.

Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein.

Bei aktivem Dienstverhältnis ist der Dienstführerschein bei Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorzulegen. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • Dienstfahrerlaubnis im Original
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • den aktuellen Führerschein (bei Antragstellung per Post in Kopie)
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis: 43,90 €

Kontakt: Fahrerlaubniswesen