Internationaler Führerschein

Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.

Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen L und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.

Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.

Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (graues oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder Internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.

Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein Internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein Internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen.

(www.bmvi.de)

Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, andernfalls können Sie sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bevollmächtigte Personen benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch.

Falls Sie noch einen Führerschein des alten Formats (grau oder rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen (gesetzliche Änderung seit 01.05.2002).

Beachten Sie in diesem Fall auch die Informationen zum „Umtausch in den EU-Führerschein im Karteikartenformat“.

Sie benötigen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild
  • aktuellen Führerschein

Sollte zuerst die Umstellung in den EU-Kartenführerschein notwendig sein, werden zwei biometrische Lichtbilder benötigt.

Ausstellung internationaler Führerschein: 16,00 €

Ein internationaler Führerschein wird grundsätzlich für 3 Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ( wie z. B. Bus oder LKW) ist entsprechend kürzer befristet. Eine Verlängerung eines internationalen Führerscheines ist nicht möglich.

Wichtig:
Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!

Wenn ein nationaler Führerschein in Kartenformat vorliegt und die benötigten Unterlagen vorhanden sind, kann der internationale Führerschein sofort ausgestellt werden. In allen anderen Fällen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2-3 Wochen.

§§ 8 und 9 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Kontakt: Führerscheinwesen