Fahrlehrerlaubnis

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, der Fahrlehrerlaubnis, ausgewiesen durch den Fahrlehrerschein. Grundlage hierfür ist das Fahrlehrergesetz (FahrlG). Der Nachweis einer Fahrlehrererlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein erbracht, der während der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist. Sie benötigen einen formlosen Antrag mit der Angabe, für welche Fahrzeugklassen die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen bezüglich der Fahrlehrerlaubnis an das jeweils zuständige Amt.

Ansprechpartner sind

  • für das Stadtgebiet Coburg: Frau Kaiser und Frau Wittmann, Ordnungsamt Coburg, Rosengasse 1, 96450 Coburg, Telefon: 09561/89 1312 oder 09561/89 1313
  • für den Landkreis Coburg: Frau Zetzmann, Amt für öfentliche Sicherheit und Ordnung, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg, Telefon: 09561/514-113.

Kontakt: Führerscheinwesen