Eintrag der Schlüsselzahl B196

Seit 31.12.2019 ist es möglich, mittels Fahrerschulung den Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein zu beantragen. Damit wird die Berechtigung erworben, folgende Kraftfahrzeuge zu führen:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.  Diese Berechtigung gilt nur im Inland.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnislasse B von mindestens von 5 Jahren
  • Nachweis über mind. 4 Stunden Theorie- und 5 Stunden Praxisunterricht

Die Antragstellung kann persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Hierzu zählt auch der Vordruck für die Digitale Unterschrift.

Bei persönlicher Antragstellung bitten wir Sie vorab telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
  • biometrisches Lichtbild
  • aktueller Führerschein (bei Antragstellung per Post in Kopie)
  • Bescheinigung über die Fahrerschulung (im Original)
  • Formblatt Lichtbild/Unterschrift

Falls noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein sollte, ist dieser vorab umzutauschen. Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Im Falle einer persönlichen Antragstellung besteht die Möglichkeit einer direkten Übersendung des Dokumentes an Ihre Wohnadresse. Bitte bringen Sie hierzu die Erklärung über den Direktversand ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 5,00 €.

Eintrag der Schlüsselzahl B196: 38,60 €

Bei Bedarf:

Vorläufige Fahrberechtigung: 10,00 €

Direktversand durch die Bundesdruckerei in Berlin: 5,00 €

§ 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung

Kontakt: Führerscheinwesen