Führerschein – Ersterteilung oder Erweiterung

Möchten Sie zum ersten Mal einen Führerschein machen oder Ihre bestehenden Führerscheinklassen um Weitere erweitern? In der Regel wenden Sie sich hierfür zunächst an eine Fahrschule Ihrer Wahl und erhalten dort Informationen und Antragsunterlagen.

Der zuständige TÜV erhält nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen den Auftrag, die erforderliche Prüfung durchzuführen. Prüftermine sind mit der Fahrschule zu vereinbaren.

In den meisten Fällen wird der Führerschein nach bestandener Prüfung direkt an Sie ausgehändigt, sofern Sie das Mindestalter für die Klasse erreicht haben. Ist dies noch nicht der Fall, wird der Führerschein von der Prüfstelle an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgesandt und kann nach Erreichen des Mindestalters dort abgeholt werden. Falls Sie gleichzeitig mehrere Fahrerlaubnisklassen beantragt haben, erfolgt die Aushändigung des Führerscheins ebenfalls bei der Fahrerlaubnisbehörde.

In der Regel erfolgt die Beantragung über die zuständige Fahrschule. Selbstverständlich kann die Antragstellung auch persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Hierzu zählt auch der Vordruck für die Digitale Unterschrift. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg. Bei persönlicher Antragstellung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch. Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht
  • gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei Antragstellung per Post bitte beidseitige Kopie) und ggf. ein Aufenthaltstitel
    Hinweis für Nicht-EU-Bürger: Sollte ein Reisepass nicht vorliegen, ist zusätzlich zum Aufenthaltstitel eine Bestätigung der Ausländerbehörde notwendig!
  • biometrisches Lichtbild
  • Name und Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • ggf. Anschrift der zuständigen Prüfstelle (falls abweichend)
  • ggf. aktuelle Sehtestbescheinigung bzw. augenfachärztliches Gutachten für die Klassen C, C1, D, D1 einschließlich Anhänger
  • ein ärztliches Gutachten (z.B. Hausarzt) für die Klassen C, C1, D, D1 einschließlich Anhänger
  • Leistungspsychologisches Gutachten (Leistungstest), diese beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit, etc. für die Klassen D, D1, DE, D1E
  • ein behördliches Führungszeugnis für die Klassen D, D1, DE, D1E. Dieses können Sie im Bürgerbüro oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg bzw. Ihrer Stadt/Gemeinde beantragen
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe-Kurs“ mit neun Unterrichtseinheiten (9UE)

Bei Antragstellung per Post benötigen Sie außerdem den Vordruck für die digitale Unterschrift. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Hinweise.

Führerscheinersterteilung: 39,60 €

Führerscheinerweiterung: 38,80 €.

§ 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Die Gültigkeit von Sehtestbescheinigungen und augenfachärztlichen Gutachten beträgt 2 Jahre. Bescheinigungen eines Hausarztes sind 1 Jahr gültig.

Kontakt: Führerscheinwesen