Hinweise zur Terminvergabe
Hier erhalten Sie alle Informationen zu unserer Terminvergabe
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Ab dem 01.01.2022 ist der Zugang zum Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Landratsamt Coburg nur noch für Besucher möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Mit der Regelung zum Führerschein-Pflichtumtausch werden die Vorgaben der dritten EU-Führerschein-Richtlinie umgesetzt. Diese sieht ab dem Jahr 2033 ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument und eine Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank vor, um Missbrauch zu verhindern.
Seit Montag, den 05.07.2021, können für eine persönliche Vorsprache beim Zweckverband Zulassungsstelle Coburg wieder Termine vereinbart werden.
Die Nachfrage nach Terminen für eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist unerwartet hoch. Damit die daraus resultierende lange Wartezeit auf einen Termin verkürzt werden kann und auch Bürgerinnen und Bürger mit dringlichen Anliegen eine Chance auf einen Termin haben, haben wir unsere Terminvergabe optimiert.
Wir werden jeden Morgen zusätzliche Termine für den Bereich Zulassungswesen freischalten. So haben auch Bürgerinnen und Bürger mit einem dringlichen Anliegen die Chance auf einen zeitnahen Termin.
Außerbetriebsetzungen, Adress- bzw. Namensänderungen (keine Umschreibungen), Neusiegelungen und Kurzzeitkennzeichen können nun auch ohne Termin beantragt werden. Diese Anliegen werden von unseren Kollegen direkt an der Info mit kurzer Wartezeit bearbeitet.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Dies können Sie über den Link in Ihrer Terminbestätigungsmail, per E-Mail oder telefonisch machen.
Ab Montag, den 05.07.2021, können für eine persönliche Vorsprache beim Zweckverband Zulassungsstelle Coburg wieder Termine vereinbart werden.
Die Rückkehr zur Terminvereinbarung vereinfacht für unsere Bürgerinnen und Bürger die Antragstellung, verringert die Wartezeit und bedeutet mehr Sicherheit bei der Planung. Darüber hinaus können wir mit diesem Schritt die gewohnte Bürgernähe wiederherstellen und mit unseren Bürgerinnen und Bürger in direkten Kontakt treten.
Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Kartenführerschein aufgrund des Führerscheinpflichtumtausches beantragen, werfen ihre Anträge bitte weiterhin in die hierfür vorgesehene Abgabebox ein. Für alle anderen Anliegen in der Fahrerlaubnis- oder Zulassungsbehörde steht die Terminvereinbarung hier zur Verfügung.
Haben Sie einen Termin vereinbart, finden Sie sich bitte frühestens 5 Minuten vor Termin bei uns an der Anmeldung ein. Die Mitarbeiter an der Anmeldung Ihnen dann alles weitere erklären. Vor dem Betreten müssen Sie bitte weiterhin den Besucherfragebogen ausfüllen oder mit der luca-App einchecken.
Informieren Sie sich am besten vorab auf unserer Internetseite, welche Formulare und Unterlagen sie benötigen. So können Sie uns helfen, ihr Anliegen noch schneller und ohne Probleme zu Bearbeiten.
Um Ihre Anliegen trotz der derzeitigen Situation kontaktlos bearbeiten zu können, haben wir vor dem Eingangsbereich zwei verschlossene Abgabeboxen aufgestellt.
In diese Boxen – je eine für die Fahrerlaubnis- und die Zulassungsbehörde – können Sie Ihre Anträge einwerfen. Wir werden die Boxen regelmäßig leeren und die Anträge der Reihe nach bearbeiten. Nach erfolgreicher Bearbeitung rufen wir Sie an und Sie können Ihre Unterlagen wieder abholen.
Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig sind. Besonderheiten (z.B. neue Schilder, Steuerbefreiung, etc.) vermerken Sie bitte zusätzlich auf den Antragsunterlagen. Nur so können wir eine rasche und korrekte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten. Zusätzlich sollten Sie eine Telefonnummer auf dem Antrag notieren, damit wir Sie erreichen können, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag bei der Zulassungsbehörde benötigen, erfahren Sie hier.
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde benötigen, erfahren sie hier.
Ja. Die gesicherten Abgabeboxen stehen nur während der Öffnungszeiten vor dem Eingangsbereich und sind verschlossen.
Bei der Abholung Ihrer Antragsunterlagen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu entrichen.
Die derzeitige Situation zwingt uns leider dazu, den Kundenverkehr in der Dienststelle des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg weiterhin auf ein absolutes Minimun zu reduzieren. In der Regel ist jedoch die Beantragung von Fahrzeugzulassungen, Abmeldungen, Führerscheinen, etc. nahezu kontaktlos möglich. Termine sind daher nur noch in einigen wenigen Ausnahmefällen möglich. Aus diesem Grund haben wir vor unserem Eingangsbereich je eine Abgabebox für die Zulassungs- und die Fahrerlaubnisbehörde aufgestellt. In diese Boxen können Sie Ihre Anträge einwerfen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und versehen Sie diese mit einer Telefonnummer. Wir werden Sie dann nach erfolgreicher Bearbeitung kontaktieren.
Sollten in Ihrem Fall triftige Gründe für einen kurzfristigen Termin in der Zulassungsbehörde vorliegen, senden Sie bitte eine E-Mail an zulassung@zulassungsstelle-coburg.de.
Sollte kurzfristig eine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde zwingend erforderlich sein, so rufen Sie uns bitte unter 09561 / 514 -9550 an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund
Ihr Team des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg
Mit Blick auf den anstehenden Lockdown soll die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg dennoch weiterhin geöffnet bleiben.
Dazu ist ab Montag, 2. November, allerdings eine vorherige Terminvereinbarung unter www.zulassungsstelle-coburg.de oder ggf. auch telefonisch 09561/514-9595 zwingend erforderlich.
Die Kunden sollen sich zudem bitte erst fünf Minuten vor dem jeweiligen Terminzeitpunkt zum Eingang begeben und bis dahin im Auto warten. So soll vermieden werden, dass es zu langen Warteschlangen vor der Zulassungsstelle und damit zu unnötig vielen Kontakten kommt.
Für Kunden, die ihre Unterlagen bereits vollständig haben, ist, wie beim Lockdown im Frühjahr, im Windfang der Zulassungsstelle eine Box aufgestellt, in die die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung abgelegt werden können. Eine Bearbeitung dieser Fälle am selben Tag wird angestrebt.
Sollten Sie ein besonders dringendes Anliegen haben, bitten wir in jedem Fall um vorherige telefonische Rücksprache.
Bei einer persönlichen Vorsprache ist es zwingend erforderlich, den Besucherfragebogen ausgefüllt mitzubringen. Den erforderlichen Vordruck können Sie sich hier herunterladen.
Ein Rettungsdatenblatt bzw. eine Rettungskarte (je nach Hersteller auch Einsatzblatt oder einfach Merkblatt genannt) ist ein Hilfsmittel zur schnelleren Bergung von Menschen aus ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Auf ihr sind für die Rettung relevante Bauteile, wie z. B. Airbag, Gurtstraffer, Batterie, Kraftstofftank oder Verstärkungen der Karosserie in einer Fahrzeugskizze dargestellt. Sie unterstützt somit die Feuerwehr dabei, schnell und sicher die optimalen Angriffspunkte für Rettungsgeräte wie Spreizer und Rettungsschere zu identifizieren.
Zu einer schnelleren Rettung und Unterstützung der Rettungskräfte trägt ein Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ bei. Standardisiert und einheitlich in Europa wird dieser Aufkleber am (aus Fahrersicht) linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe angebracht.
Eine Rettungskarte für Ihr Fahrzeug können Sie sich von der Website des Fahrzeugherstellers herunterladen. Anschließend drucken Sie diese farbig aus und klemmen sie hinter die Sonnenblende auf der Fahrerseite Ihres Fahrzeugs. Auch bei Automobilclubs und Prüforganisationen können Sie eine Rettungskarte online zum Herunterladen oder in einer der Geschäftsstellen erhalten.
Den dazugehörigen Aufkleber für das Anbringen am (aus Fahrersicht) linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe können Sie sich von den zuletzt genannten Stellen in der Regel kostenfrei zusenden lassen oder in einer deren Geschäftsstellen erhalten.
Die Rettungskarte wird hinter der Fahrersonnenblende aufbewahrt. Der Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ wird am (aus Fahrersicht) linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe angebracht.
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