Immer montags von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist für die persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde keine Terminvereinbarung notwendig.

In der Fahrerlaubnisbehörde (auch Führerscheinpflichtumtausch) ist weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
– Außerbetriebsetzungen
– Neusiegelung von Kennzeichen
– Änderung von Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)
– Kurzzeitkennzeichen
– Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk unter Beibehalt des Kennzeichens
– Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den selben Halter

Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte unsere Online-Terminvergabe

Wir schalten täglich neue Termine frei. Es lohnt sich also jeden Morgen zu prüfen, ob vielleicht ein zeitnaher Termin frei geworden ist. Um dies gewährleisten zu können bitten wir jeden Kunden, der seinen Termin nicht wahrnehmen kann, diesen rechtzeitig abzusagen.

Darüber hinaus ist es nicht möglich, pro Kunde und Tag mehr als einen Termin (mit mehreren Vorgängen) zu buchen. Die maximale Termindauer ist pro Kunde und Tag auf eine Stunde beschränkt.

Hinweis für Ersterwerber einer Fahrerlaubnis:

 

Wenn Ihr Führerschein nicht direkt nach der bestandenen Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt werden konnte und online kein Termin mehr verfügbar ist, können Sie zur Abholung Ihres Führerscheines kurzfristig einen Termin vereinbaren unter der Telefonnummer: 09561 514 9550 oder per E-Mail an fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de (unter Angabe einer Rückrufnummer)

E-Mails an o. g. Adresse werden täglich innerhalb von ca. 24 Stunden zu den Öffnungszeiten gelesen und beantwortet.