Am Montagvormittag bis 11:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr keine Terminvereinbarung in der Zulassungsbehörde mehr notwendig (gilt nicht für die Fahrerlaubnisbehörde)

In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit jeden Montag von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr ohne Termin vorzusprechen. Diese beiden Zeitfenster wurden angesichts der anhaltend langen Wartezeiten für einen Termin geschaffen, um auch dringende Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können. Während dieser Zeitfenster ist keine Terminvergabe möglich.

Innerhalb der beiden Zeitfenster erhalten Sie durch unsere Kolleginnen und Kollegen an der Information eine Wartenummer.  Da nach den Zeitfenstern an den jeweiligen Tagen wieder Termine vereinbart werden können, können außerhalb dieser Zeitfenster keine Nummern mehr ausgegeben werden.

Während der Zeitfenster ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Auch wenn wir uns bemühen rechtzeitig alle Wartenden zu bedienen, besteht die Möglichkeit, dass nicht alle Kunden bis zum Ende der Zeitfenster abschließend bearbeitet werden. Die Terminkunden haben dann Vorrang.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für den Bereich Zulassungswesen. Für die Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.