*******AUFGEHOBEN*******

Auch nach dem 02. April 2022 gilt in den Räumen des Zweckverband Zulassungsstelle Coburg und dem Landratsamt Coburg die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dieser Schritt ist notwendig, um die Mitarbeiter des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg vor einer Ansteckung bestmöglich zu schützen und so die Arbeitsfähigkeit der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde aufrecht zu erhalten.

Alle Informationen zur Impfung und zur Veinbarung eines Impftermins erhalten Sie auf der Website des Impfzentrums Coburg.