H-Kennzeichen für Oldtimer

Das Oldtimerkennzeichen (historisches Kennzeichen) wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens gem. 23 StVZO als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eigestuft wurden.

Hierfür kommen nur Fahrzeuge in Betracht, die

  • mindestens vor 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
  • weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
  • in einem guten Erhaltungszustand sind und
  • zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Bei derzeit auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen (nur Umstellung auf „H“) benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern, …)
  • das Gutachten nach §23 StVZO („Oldtimergutachten“);
    Max. 18 Monate gültig! Ob tatsächlich ein neues Gutachten ausgestellt werden muss, erfragen Sie bitte in unserer Dienststelle.
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!

Wenn Sie Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug auf „H“ umstellen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

Möchten Sie einen der folgenden Zulassungvorgänge in Verbindung mit der Umstellung auf „H“ vornehmen, sind die dort genannten Unterlagen und das Gutachten gem. §23 StVZO („Oldtimergutachten“) mitzubringen.

Bei derzeit auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen (nur Umstellung auf „H“) liegt die Gebühr derzeit zwischen 11,80 und 20,40 Euro.

Möchten Sie einen weiteren Zulassungvorgang in Verbindung mit der Umstellung auf „H“ vornehmen, erhöhen sich die Kosten um die beim entsprechenden Vorgang beschriebenen Gebühren.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kennzeichen auf die maximale Stellenanzahl (Kombination aus Buchstaben und Zahlen) achten müssen. Bei Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge dürfen max. 7 Stellen belegt werden, bei einer gleichzeitigen Kombination (z. B. aus Saison und H) dürfen dann somit nur max. 6 Stellen belegt werden.

Kontakt: Zulassungswesen