Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Coburgs neuer Halter

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen möchten, welches bisher im Zulassungsbezirk Coburg
(i.d.R. CO- oder NEC- Kennzeichen) auf eine andere Person zugelassen war, handelt es sich um eine Umschreibung innerhalb Coburgs mit neuem Halter.

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Coburgs mit neuem Halter benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein und Sie möchten die CO- oder NEC- Kennzeichen NICHT beibehalten, die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • den Zulassungsantrag oder eine Vollmacht zur Zulassung (siehe Formulare)
    inkl. der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firm
  • Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
    einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
  • Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
    Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde

Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.

Bei zugelassenen Fahrzeugen können Sie die Kennzeichen übernehmen. Für den Fall des Kennzeichenbeibehalts müssen Sie diese nicht bei der Umschreibung vorlegen.

Die Gebühr für die Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Coburgs mit neuem Halter liegt derzeit zwischen 27,40 Euro und 61,80 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Wenn Sie selbst zum Zulassen kommen, bringen Sie bitte den Antrag auf Zulassung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Bevollmächtigen Sie jemanden zur Zulassung Ihres Fahrzeuges, benötigen wir die Vollmacht für die Zulassung.

Die Formulare dafür finden Sie hier

Kontakt: Zulassungswesen