Umkennzeichnung (neue Kennzeichenkombination)

Falls Sie Ihre bestehenden Kennzeichen ändern möchten, haben Sie die Möglichkeit eine Umkennzeichnung auf ein neues Kennzeichen kostenpflichtig vornehmen zu lassen.

Für die Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • den Antrag auf Umkennzeichnung (siehe Formulare)
  • den Personalausweis oder Reisepass des Halters und ggf. des Bevollmächtigten

Die Gebühr für die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges liegt derzeit zwischen 27,50 Euro und 53,60 Euro.

Für die Umkennzeichnung Ihres Fahrzeuges füllen Sie bitte den Antrag aus.

Kontakt: Zulassungswesen