Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II ) – Ersatz

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes muss auf Verlangen der Behörde eine eidesstattliche Versicherung (EV) abgegeben werden. Der Halter beziehungsweise die Halterin muss daher grundsätzlich persönlich vorsprechen. Die Abnahme der EV ist kostenpflichtig und beträgt bei der Zulassungsbehörde derzeit 31,00 Euro.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Versicherung an Eides Statt über die verlorengegangene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auch bei einem Notar abgegeben werden.

Ist Ihnen der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II gestohlen worden, entfällt bei Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.

Das abhanden gekommene Dokument wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Nach etwa zwei bis drei Wochen kann der Halter die neue Zulassungsbescheinigung Teil II persönlich abholen.

Für die Beantragung einer Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder einen anderen amtlichen Nachweis
  • das Prüfbuch oder den Prüfbericht der letzten Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
  • ggf. die Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. die Versicherung an Eides Statt vom Notar (bitte dem Beauftragten samt Vollmacht und Ausweis mitgeben)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma

Möchten Sie lediglich einen unbrauchbaren (unleserlichen, eingerissenen,…) Fahrzeubrief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II) umtauschen, entfällt die Abnahme der eidessstattlichen Versicherung. Der unbrauchbare Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheingung Teil II) und die o.g. Unterlagen sind zum Umtausch vorzulegen.

Die Gebühr für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II liegt derzeit zwischen 29,70 Euro (Diebstahl!) und 60,70 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen amtlichen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.

Kontakt: Zulassungswesen