Fahrgastbeförderung – Erstantrag (Taxischein)
Für die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei entgeldlichen oder gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg.
Bei persönlicher Antragstellung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch.
Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
- EU-Führerschein im Kartenformat (bei Antragstellung per Post in Kopie)
- ärztliche und augenfachärztliche Untersuchung
- leistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)
- Führungszeugnis, zu beantragen im Bürgerbüro oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg oder Ihrer Wohnsitzgemeinde, zur direkten Übersendung an die Behörde
Für den Fahrgastbeförderungsschein Taxi ist zusätzlich eine Ortskenntnisprüfung bei unserer Behörde erforderlich. Ein Termin hierfür kann bei Antragsstellung oder zu einem späteren Zeitpunkt auch gerne telefonisch (09561/514-9544) vereinbart werden.
Falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll, wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe benötigt (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten). Ausgenommen hiervon sind Personen, deren Fahrerlaubnis Klasse B nach dem 20.10.2015 erteilt wurde bzw. die ein Besitz eines Führerscheins der Klassen C/CE oder der „alten Klasse 2“ sind.
Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu nach Erhalt der Kostenrechnung mit der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch in Verbindung.
Voraussetzungen
Gebühren
Ersterteilung: 38,80 €
Bei Ersterteilung Taxischein:
Ortskundeprüfung: 35,00 €
Rechtsgrundlagen
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich Anlagen 5 und 6
Sonstiges
Um Ihnen die Suche nach entsprechenden Ärzten/Instituten zu erleichtern, die für diese (gesamten) Untersuchungen qualifiziert sind, haben wir Ihnen Adressen aus der näheren Umgebung zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Haus- bzw. Augenarzt aufsuchen, um die erforderlichen ärztlichen und augenfachärztlichen Untersuchungen vornehmen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung usw. nur bei amtlich anerkannten Begutachtungsstellen möglich ist.
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Allee 1
96450 Coburg
Telefon: 09561/871421
DEKRA e.V. Dresden
Neustadter Str. 115 St. Christophorus-Straße
96515 Sonneberg 99092 Erfurt-MarbacH
Telefon: 03675/756123 Telefon: 0361.7432-470
TÜV Süd Life Service GmbH
Mohrenstraße 8 Ludwigstraße 25 Wittelsbacher Ring 10 Königstorgraben 7
96450 Coburg 96052 Bamberg 95444 Bayreuth 90402 Nürnberg
Telefon: 09561/2313731 Telefon: 0951/2960598-1 Telefon: 0921/75995-50 Telefon: 0911/94467-11
Arbeitsmediznische Praxis Dr. med. J. Müller
Hirtenstraße 5
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571/9495801
Formulare
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9550
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr