Fahrgastbeförderung – Erstantrag (Taxischein)

Für die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei entgeldlichen oder gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Die Antragstellung kann persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg.

Bei persönlicher Antragstellung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch.

Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
  • EU-Führerschein im Kartenformat (bei Antragstellung per Post in Kopie)
  •  ärztliche und augenfachärztliche Untersuchung
  • leistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)
  • Führungszeugnis, zu beantragen im Bürgerbüro oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg oder Ihrer Wohnsitzgemeinde, zur direkten Übersendung an die Behörde

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf) verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!

Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.

Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.

Jedoch wird bei einer erstmaligen Erteilung der o.g. Klassen zur Fahrgastbeförderung, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für drei Jahre erteilt. Gleichzeitig wird die erstmalig erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einer auflösenden Bedienung versehen.

Die auflösende Bedienung beinhaltet die Verpflichtung, dass der Inhaber der erstmalig erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr, den Fachkundenachweis nachreichen muss, sobald der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis von der obersten Landesbehörde bestimmt wurden.

Falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll, wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe benötigt (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten). Ausgenommen hiervon sind Personen, deren Fahrerlaubnis Klasse B nach dem 20.10.2015 erteilt wurde bzw. die ein Besitz eines Führerscheins der Klassen C/CE oder der „alten Klasse 2“ sind.

Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu nach Erhalt der Kostenrechnung mit der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch in Verbindung.

Antragsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre,
  • bei Mietwagen beschränkt auf nichtgewerbliche Kranken- oder Behindertenfahrten im Dienste einer gemeinnützigen Organisation 19 Jahre
  • Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. B (mindestens zwei Jahre, bei Kranken- und Behindertenfahrten ein Jahr)
  • Persönliche Zuverlässigkeit für Personentransport (keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße)

Sollten Sie noch in Besitz eines alten Führerscheindokumentes sein, ist dieser vor Ausstellung des Fahrgastbeförderungsscheines in einen EU-Kartenführerschein umzuschauen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ersterteilung: 38,80 €

§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich Anlagen 5 und 6

Um Ihnen die Suche nach entsprechenden Ärzten/Instituten zu erleichtern, die für diese (gesamten) Untersuchungen qualifiziert sind, haben wir Ihnen Adressen aus der näheren Umgebung zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Haus- bzw. Augenarzt aufsuchen, um die erforderlichen ärztlichen und augenfachärztlichen Untersuchungen vornehmen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung usw. nur bei amtlich anerkannten Begutachtungsstellen möglich ist.

BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Allee 1
96450 Coburg
Telefon: 09561/871421

DEKRA e.V. Dresden
Neustadter Str. 115                                            St. Christophorus-Straße
96515 Sonneberg                                               99092 Erfurt-MarbacH
Telefon: 03675/756123                                    Telefon: 0361.7432-470

TÜV Süd Life Service GmbH
Mohrenstraße 8                                        Ludwigstraße 25                              Wittelsbacher Ring 10               Königstorgraben 7
96450 Coburg                                           96052 Bamberg                                95444 Bayreuth                          90402 Nürnberg
Telefon: 09561/2313731                         Telefon: 0951/2960598-1               Telefon: 0921/75995-50           Telefon: 0911/94467-11

Arbeitsmediznische Praxis Dr. med. J. Müller
Hirtenstraße 5
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571/9495801

Kontakt: Führerscheinwesen