Fahrgastbeförderung
Für die nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtige Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei entgeldlichen oder gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Antragstellung Erstantrag
Die Antragstellung kann persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg.
Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen.
Bei Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei Antragstellung per Post in Kopie)
- EU-Führerschein im Kartenformat (bei Antragstellung per Post in Kopie)
- ärztliche und augenfachärztliche Untersuchung
- leistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)
- Führungszeugnis, zu beantragen im Bürgerbüro oder im Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg oder Ihrer Wohnsitzgemeinde, zur direkten Übersendung an die Behörde
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig.
Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.
Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.
Falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll, wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe benötigt (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten). Ausgenommen hiervon sind Personen, deren Fahrerlaubnis Klasse B nach dem 20.10.2015 erteilt wurde bzw. die ein Besitz eines Führerscheins der Klassen C/CE oder der „alten Klasse 2“ sind.
Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu nach Erhalt der Kostenrechnung mit der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch in Verbindung.
Antragstellung Verlängerung
Läuft Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung ab, kann dieser auf Antrag verlängert werden. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.
Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass in Kopie
- aktuellen Führerschein in Kopie
- aktuellen Fahrgastbeförderungsschein
- „behördliches“ Führungszeugnis (im Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt oder dem Bürgerbüro der Stadt Coburg zu beantragen)
- ärztliches Gutachten (z. B. Hausarzt)
- augenfachärztliches Gutachten (z. B. Augenarzt)
- leistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.) – ab dem 60. Lebensjahr bzw. wenn die Erteilung über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und kann 6 Monate vor Ablauf verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf! Die Verlängerung erfolgt zum Datum der Antragstellung, nicht zum Ablaufdatum!
Voraussetzungen
Gebühren
Ersterteilung: 45,10 €
Verlängerung: 38,00 €
Erweiterung: 13,80 €
Erneuerung/Verlust: 8,70 €/39,40 €
Rechtsgrundlagen
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich Anlagen 5 und 6
Untersuchungsstellen
Um Ihnen die Suche nach entsprechenden Ärzten/Instituten zu erleichtern, die für diese (gesamten) Untersuchungen qualifiziert sind, haben wir Ihnen Adressen aus der näheren Umgebung zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Haus- bzw. Augenarzt aufsuchen, um die erforderlichen ärztlichen und augenfachärztlichen Untersuchungen vornehmen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Untersuchung über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung usw. nur bei amtlich anerkannten Begutachtungsstellen möglich ist.
BG prevent Gesundheitszentrum Lichtenfels
Theodor-Heuss-Str. 59
96215 Lichtenfels
Tel. +49 9571 8973400
DEKRA Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) Sonneberg
Bahnhofsplatz 5
96515 Sonneberg
Tel. +49 3675 756123
TÜV Thüringen Begutachtungsstelle für Fahreignung Coburg (bis 31.12.2025)
Mohrenstraße 8
96450 Coburg
Tel. +49 9561 2313731
TÜV Thüringen Begutachtungsstelle für Fahreignung Bamberg
Franz-Ludwig-Straße 5c
96047 Bamberg
Tel. +49 951 29605880
TÜV Thüringen Begutachtungsstelle für Fahreignung Zella-Mehlis
Am Köhlersgehäu 58
98544 Zella-Mehlis
Tel. +49 3682 452644
Arbeitsmedizinische Praxis Dr. med. Joachim Müller
Hirtenstraße 5
96215 Lichtenfels
Tel. +49 9571 9495801
Formulare
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9550
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr