Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Die Außerbetriebsetzung richtet sich nach § 16 Abs. 1 FZV, § 17 sowie Anlage 9 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

Bitte beachten Sie die Hinweise.

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • die/das amtliche/n Kennzeichen (mit Siegeln auf den Kennzeichen) –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • ggf. einen Verwertungsnachweis (bei Verschrottung des Fahrzeuges)

Die Gebühr für eine Außerbetriebsetzung beträgt derzeit 16,80 Euro.

Wenn bei der Abmeldung ein Verwertungsnachweis (Verschrottungsnachweis) vorgelegt wird, fällt keine zusätzliche Gebühr  an.

Bei der Außerbetriebsetzung haben Sie die Möglichkeit, das Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeugs zu reservieren.
Die Reservierungsgebühr beträgt 2,60 Euro.

Sie können Ihr Fahrzeug auch bei einer anderen Kfz-Zulassungsstelle abmelden.
Die Unterlagen müssen jedoch vollständig sein, bitte informieren Sie sich dazu bei der entsprechenden Zulassungsbehörde.

Bei der Außerbetriebsetzung werden die Kennzeichen entstempelt, das heißt die Plaketten entfernt.
Mit diesen entwerteten Kennzeichen darf man nach der Abmeldung nur noch auf direktem Weg von der Zulassungsstelle zurück bis zum Bestimmungsort (bundesweit) fahren (Rückfahrt – das ist der Weg zurück!).
Liegt der Bestimmungsort außerhalb des Landkreises Coburg, ist der Versicherungsschutz jedoch vorher mit Ihrer Kfz-Versicherung zu überprüfen.

Sollten Sie mit Ihrem gerade außer Betrieb gesetzten Fahrzeug zu uns gefahren sein, ist es nicht möglich, dieselben Kennzeichen direkt danach für eine Zulassung zu verwenden. Es ist allerdings möglich, ein neues Schilderpaar mit dergleichen Nummer zu prägen, welches dann abgeklebt wird.

Bei der Verschrottung eines Fahrzeuges haben Sie als Halter(in) oder Eigentümer(in) der Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis eines autorisierten Autoverwerters vorzulegen.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges füllen Sie bitte den Außerbetriebsetzungsantrag aus.

Kontakt: Zulassungswesen