Umzug des Büros Führerscheinpflichtumtausch

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in den kommenden Jahren umzutauschen.

Das hierfür in Stadt und Landkreis Coburg zuständige Büro Führerscheinpflichtumtausch des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg zieht um und befindet sich ab Montag, 09.01.2023, in Zimmer Nr. E49 (Erdgeschoss) im Hauptgebäude des Landratsamtes Coburg, Lauterer Straße 60, 96450 Coburg.

Auf Grund der Umzugsmaßnahmen ist von Mittwoch, 04.01.2023, bis Donnerstag, 05.01.2023 kein Führerscheinpflichtumtausch möglich.

Für den Umtausch des alten Papierführerscheins in einen neuen EU-Kartenführerschein wird ein persönlicher Termin benötigt, der beim Büro Führerscheinpflichtumtausch über die Homepage www.zulassungsstelle-coburg.de oder telefonisch unter Tel.-Nr. 09561/514-9546 oder -9547 vereinbart werden kann.

Der Zugang zum Büro Führerscheinpflichtumtausch ist ausschließlich für angemeldete Besucher mit Termin über den Bürgerservice am Haupteingang des Landratsamtes möglich.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.

Alle anderen Führerscheinangelegenheiten werden von der Fahrerlaubnisbehörde des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg, die sich wie bisher in der Dienststelle Wilhelm-Ruß-Straße 5, 96450 Coburg, befindet, bearbeitet.

Am Montagvormittag bis 11:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr keine Terminvereinbarung in der Zulassungsbehörde mehr notwendig (gilt nicht für die Fahrerlaubnisbehörde)

In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit jeden Montag von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr ohne Termin vorzusprechen. Diese beiden Zeitfenster wurden angesichts der anhaltend langen Wartezeiten für einen Termin geschaffen, um auch dringende Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können. Während dieser Zeitfenster ist keine Terminvergabe möglich.

Innerhalb der beiden Zeitfenster erhalten Sie durch unsere Kolleginnen und Kollegen an der Information eine Wartenummer.  Da nach den Zeitfenstern an den jeweiligen Tagen wieder Termine vereinbart werden können, können außerhalb dieser Zeitfenster keine Nummern mehr ausgegeben werden.

Während der Zeitfenster ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Auch wenn wir uns bemühen rechtzeitig alle Wartenden zu bedienen, besteht die Möglichkeit, dass nicht alle Kunden bis zum Ende der Zeitfenster abschließend bearbeitet werden. Die Terminkunden haben dann Vorrang.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für den Bereich Zulassungswesen. Für die Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin zwingend eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

 

Hinweise zur Terminvergabe

Hier erhalten Sie alle Informationen zu unserer Terminvergabe

Führerschein-Pflichtumtausch

Mit der Regelung zum Führerschein-Pflichtumtausch werden die Vorgaben der dritten EU-Führerschein-Richtlinie umgesetzt. Diese sieht ab dem Jahr 2033 ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument und eine Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank vor, um Missbrauch zu verhindern.

Verbesserung unserer Terminvergabe

Seit Montag, den 05.07.2021, können für eine persönliche Vorsprache beim Zweckverband Zulassungsstelle Coburg wieder Termine vereinbart werden.

Die Nachfrage nach Terminen für eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist unerwartet hoch. Damit die daraus resultierende lange Wartezeit auf einen Termin verkürzt werden kann und auch Bürgerinnen und Bürger mit dringlichen Anliegen eine Chance auf einen Termin haben, haben wir unsere Terminvergabe optimiert.

Wir werden jeden Morgen zusätzliche Termine für den Bereich Zulassungswesen freischalten. So haben auch Bürgerinnen und Bürger mit einem dringlichen Anliegen die Chance auf einen zeitnahen Termin.

Außerbetriebsetzungen, Adress- bzw. Namensänderungen (keine Umschreibungen), Neusiegelungen und Kurzzeitkennzeichen können nun auch ohne Termin beantragt werden. Diese Anliegen werden von unseren Kollegen direkt an der Info mit kurzer Wartezeit bearbeitet.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Dies können Sie über den Link in Ihrer Terminbestätigungsmail, per E-Mail oder telefonisch machen.

Terminvergabe ab dem 05.07.2021 wieder möglich

Ab Montag, den 05.07.2021, können für eine persönliche Vorsprache beim Zweckverband Zulassungsstelle Coburg wieder Termine vereinbart werden.

 

Die Rückkehr zur Terminvereinbarung vereinfacht für unsere Bürgerinnen und Bürger die Antragstellung, verringert die Wartezeit und bedeutet mehr Sicherheit bei der Planung. Darüber hinaus können wir mit diesem Schritt die gewohnte Bürgernähe wiederherstellen und mit unseren Bürgerinnen und Bürger in direkten Kontakt treten.

 

Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Kartenführerschein aufgrund des Führerscheinpflichtumtausches beantragen, werfen ihre Anträge bitte weiterhin in die hierfür vorgesehene Abgabebox ein. Für alle anderen Anliegen in der Fahrerlaubnis- oder Zulassungsbehörde steht die Terminvereinbarung hier zur Verfügung.

 

Haben Sie einen Termin vereinbart, finden Sie sich bitte frühestens 5 Minuten vor Termin bei uns an der Anmeldung ein. Die Mitarbeiter an der Anmeldung Ihnen dann alles weitere erklären. Vor dem Betreten müssen Sie bitte weiterhin den Besucherfragebogen ausfüllen oder mit der luca-App einchecken.

 

Informieren Sie sich am besten vorab auf unserer Internetseite, welche Formulare und Unterlagen sie benötigen. So können Sie uns helfen, ihr Anliegen noch schneller und ohne Probleme zu Bearbeiten.

Kontaktloses Bearbeiten Ihrer Anliegen

Um Ihre Anliegen trotz der derzeitigen Situation kontaktlos bearbeiten zu können, haben wir vor dem Eingangsbereich zwei verschlossene Abgabeboxen aufgestellt.

 

Wie funktioniert das System mit den Abgabeboxen?

In diese Boxen – je eine für die Fahrerlaubnis- und die Zulassungsbehörde – können Sie Ihre Anträge einwerfen. Wir werden die Boxen regelmäßig leeren und die Anträge der Reihe nach bearbeiten. Nach erfolgreicher Bearbeitung rufen wir Sie an und Sie können Ihre Unterlagen wieder abholen.

 

Was muss ich beachten?

Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig sind. Besonderheiten (z.B. neue Schilder, Steuerbefreiung, etc.) vermerken Sie bitte zusätzlich auf den Antragsunterlagen. Nur so können wir eine rasche und korrekte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten. Zusätzlich sollten Sie eine Telefonnummer auf dem Antrag notieren, damit wir Sie erreichen können, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag bei der Zulassungsbehörde benötigen, erfahren Sie hier.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde benötigen, erfahren sie hier.

 

Sind meine Unterlagen sicher?

Ja. Die gesicherten Abgabeboxen stehen nur während der Öffnungszeiten vor dem Eingangsbereich und sind verschlossen.

 

Wie bezahle ich die Gebühren für meinen Antrag?

Bei der Abholung Ihrer Antragsunterlagen ist die Gebühr bar oder per EC-Karte zu entrichen.

 

Persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvergabe möglich.

Mit Blick auf den anstehenden Lockdown soll die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde von Stadt und Landkreis Coburg dennoch weiterhin geöffnet bleiben.

Dazu ist ab Montag, 2. November, allerdings eine vorherige Terminvereinbarung unter www.zulassungsstelle-coburg.de oder ggf. auch telefonisch 09561/514-9595 zwingend erforderlich.

Die Kunden sollen sich zudem bitte erst fünf Minuten vor dem jeweiligen Terminzeitpunkt zum Eingang begeben und bis dahin im Auto warten. So soll vermieden werden, dass es zu langen Warteschlangen vor der Zulassungsstelle und damit zu unnötig vielen Kontakten kommt.

Für Kunden, die ihre Unterlagen bereits vollständig haben, ist, wie beim Lockdown im Frühjahr, im Windfang der Zulassungsstelle eine Box aufgestellt, in die die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung abgelegt werden können. Eine Bearbeitung dieser Fälle am selben Tag wird angestrebt.

Sollten Sie ein besonders dringendes Anliegen haben, bitten wir in jedem Fall um vorherige telefonische Rücksprache.

Bei einer persönlichen Vorsprache ist es zwingend erforderlich, den Besucherfragebogen ausgefüllt mitzubringen. Den erforderlichen Vordruck können Sie sich hier herunterladen.

Eine Rettungskarte kann Ihr Leben retten

Was ist eine „Rettungskarte“?

Ein Rettungsdatenblatt bzw. eine Rettungskarte (je nach Hersteller auch Einsatzblatt oder einfach Merkblatt genannt) ist ein Hilfsmittel zur schnelleren Bergung von Menschen aus ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Auf ihr sind für die Rettung relevante Bauteile, wie z. B. Airbag, Gurtstraffer, Batterie, Kraftstofftank oder Verstärkungen der Karosserie in einer Fahrzeugskizze dargestellt. Sie unterstützt somit die Feuerwehr dabei, schnell und sicher die optimalen Angriffspunkte für Rettungsgeräte wie Spreizer und Rettungsschere zu identifizieren.

Zu einer schnelleren Rettung und Unterstützung der Rettungskräfte trägt ein Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ bei. Standardisiert und einheitlich in Europa wird dieser Aufkleber am (aus Fahrersicht) linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe angebracht.

 

Wo erhalte ich eine Rettungskarte?

Eine Rettungskarte für Ihr Fahrzeug können Sie sich von der Website des Fahrzeugherstellers herunterladen. Anschließend drucken Sie diese farbig aus und klemmen sie hinter die Sonnenblende auf der Fahrerseite Ihres Fahrzeugs. Auch bei Automobilclubs und Prüforganisationen können Sie eine Rettungskarte online zum Herunterladen oder in einer der Geschäftsstellen erhalten.

Den dazugehörigen Aufkleber für das Anbringen am (aus Fahrersicht) linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe können Sie sich von den zuletzt genannten Stellen in der Regel kostenfrei zusenden lassen oder in einer deren Geschäftsstellen erhalten.

 

Wo platziere ich die Rettungskarte in meinem Fahrzeug?

Die Rettungskarte wird hinter der Fahrersonnenblende aufbewahrt. Der Aufkleber „Rettungskarte im Fahrzeug“ wird am (aus Fahrersicht) linken oberen oder unteren Rand der Windschutzscheibe angebracht.