Führerschein-Pflichtumtausch

Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Des Weiteren sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Mitte Februar 2019 hat der Bundesrat den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Die neuen Führerschein-Dokumente sind dann auf 15 Jahre befristet. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen die Überlastung der zuständigen Behörden und lange Wartezeiten für die Bürger vermieden werden.

Umtauschen müssen in der aktuellen Phase (Stichtag am 19.01.2023) nur die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins sind!

Weitere Informationen, Antragsformulare und Informationen über den zeitlichen Stufenplan finden Sie hier.

Das Büro „Pflichtumtausch“ erreichen Sie zu unseren Öffnungszeiten unter folgenden Telefonnummern:

09561/514-9546 bzw. 09561/514-9547

Bei bereits erfolgter Antragstellung bitten wird von Anfragen bezüglich des Sachstandes abzusehen. Aufgrund der noch bis zum Stichtag umzutauschenden Führerscheine ist aktuell mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Wir bitten dies zu entschuldigen.