Neuzulassung und Tageszulassung

Um eine Neuzulassung handelt es sich, wenn ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig für den Straßenverkehr angemeldet wird.

Bei einer Tageszulassung nach § 7 FZV  kann auf  Antrag  die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges auch für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Erstzulassung wirksam wird (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Absatz 1 FZV (Außerbetriebsetzung) bedarf.

Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    – nicht vorhanden? Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Import?
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
    bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach §21 StVZO oder gem. § 13 EG-FGV – i. V. m. dem Genehmigungsbogen.
  • eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
    einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.
  • Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile (Unterschriften auf dem Antrag/der Vollmacht), Ausweisdokumente von beiden Erziehungsberechtigten
    Bei alleinigem Sorgerecht ist das Urteil vom Familiengericht oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (nicht älter als 1 Tag) vorzulegen, im Sterbefall die Sterbeurkunde
  • Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert

Die Gebühr für eine Neuzulassung liegt derzeit zwischen 30,60 Euro und 123,40 Euro.

Die Gebühr für eine Tageszulassung ab 47,40 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen amtlichen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.

Das Ausstelldatum der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf nicht älter als 18 Monate sein. Ansonsten ist die Vorlage einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich.

Wenn Sie selbst zum Zulassen kommen, bringen Sie bitte den Antrag auf Zulassung bzw. Tageszulassung ausgefüllt und unterschrieben mit.

Bevollmächtigen Sie jemanden zur Zulassung Ihres Fahrzeuges, benötigen wir die Vollmacht für die Zulassung bzw. Tageszulassung.

Die Formulare dafür finden Sie hier

Kontakt: Zulassungswesen