Umweltzone (Feinstaubplakette)

Seit 1. März 2007 gilt die Plakettenverordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesenen Zonen verbietet.

In der Verordnung wurde festgelegt, dass

  • Umweltzonen eingerichtet werden sollen und
  • Fahrzeuge mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffen gekennzeichnet werden sollen.

Sowohl im Inland als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Plakette (geklebt in der Windschutzscheibe) zur Einfahrt in Umweltzonen in Deutschland. In Coburg ist zur Zeit die Einführung einer Umweltzone nicht geplant.

Welche Plaketten gibt es?

Es wird zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen unterschieden:

Schadstoffklasse 1: keine Plakette
Schadstoffklasse 2: rote Plakette
Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette
Schadstoffklasse 4: grüne Plakette

Von Fahrverboten in der Umweltzone sind zunächst Fahrzeuge betroffen, die besonders viele Schadstoffe abgeben, sie fallen in die Schadstoffklasse 1 und erhalten keine Plakette. Dies sind beispielsweise Dieselfahrzeuge Euro I und schlechter, sowie Benzinfahrzeuge ohne oder nur mit ungeregeltem Katalysator.

Zweck: Es soll vor allem in Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei der Feinstaubbelastung beitragen.

Welche Fahrzeuge von der Plakettenpflicht befreit sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen.

Zur Ausstellung einer Feinstaubplakette benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Die Gebühr für eine Feinstaubplakette liegt derzeit bei 5,00 Euro.

Fahrzeuge, die keine Plakette und keine Ausnahmegenehmigung benötigen:

  • Mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Krankenwagen, Arztwagen mit Einsatzkennzeichnung
  • Kraftfahrzeuge mit Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ besitzen und mit sich führen
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 Straßenverkehrsordnung
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der NATO
  • zivile Fahrzeuge, die zur Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr genutzt werden
  • Oldtimer-Fahrzeuge, mit „H“-Kennzeichen oder mit einem roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die Inhaberin oder Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 der Straßenverkehrs-Ordnung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für behinderte Menschen sind, die nicht außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind.

Ausgabestellen für Plaketten:

In- und ausländische Fahrzeughalter können Plaketten bei den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, technischen Überwachungsorganisationen (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) sowie bei den für Abgasuntersuchungen autorisierten Kfz-Werkstätten erwerben. Andere Organisationen (keine Behörden) sind nicht an die Gebührenvorgaben gebunden. Die Plaketten können bundesweit gekauft werden und gelten bundesweit.

Für die Beantragung einer Feinstaubplakette füllen Sie bitte den Antrag aus.

Einen Überblick über die Umweltzonen in Deutschland gibt das Umweltbundesamt unter:

Kontakt: Zulassungswesen