Umschreibung ausländischer Führerscheine (EU-Mitgliedsstaaten)
Allgemeine Informationen
EU-Fahrerlaubnisse sind im Umfang ihrer Berechtigung im Inland gültig. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind analog im Inland zu beachten.
Die Umschreibung von noch gültigen Führerscheinen aus EU/EWR-Staaten sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis wird aber immer dann notwendig, wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis abläuft. Eine Verlängerung im Ausstellungsstaat ist nicht mehr möglich.
Antragstellung
Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Antragsunterlagen erhalten Sie direkt in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Für die Umschreibung einer europäischen Fahrerlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Antrag mit Meldebestätigung
- biometrisches Lichtbild (ohne Kopfbedeckung)
- ausländischer Originalführerschein (ggf. Übersetzung)
- bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ärztliche Gutachten
- bei Verlängerung der Klassen D1, D, D1E und DE ein augenärztliches Gutachten
Der Antrag ist persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie direkt vor Ort.
Gebühren
Umschreibung EU/EWR-Führerschein: 47,50 €
Formulare
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-9550
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr