Fahrgastbeförderung – Verlängerung (Taxischein)

Die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Hierzu ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Läuft Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung ab, kann dieser auf Antrag verlängert werden. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • aktuellen Führerschein
  • aktuellen Fahrgastbeförderungsschein
  • „behördliches“ Führungszeugnis (im Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt oder dem Bürgerbüro der Stadt Coburg zu beantragen)
  • ärztliches Gutachten (z. B. Hausarzt)
  • augenfachärztliches Gutachten (z. B. Augenarzt)
  • ab dem 60. Lebensjahr leistungspsychologisches Gutachten (beinhaltet eine Überprüfung der Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistungen u.ä.)

Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, Krankenwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden, Krankenwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sowie Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klassen D oder D1 ist.

Verlängerung Fahrgastbeförderungsschein: 32,90 €

Änderungen: 10,00 €

§ 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich Anlagen 5 und 6

Eine erneute Ortskenntnisprüfung ist bei der Verlängerung eines Taxischeins nicht notwendig.

Kontakt: Fahrerlaubniswesen