Änderung der Halterdaten (Namens- / Adressänderung)

Wenn sich Ihre Adresse innerhalb des Zulassungsbezirks Coburg oder Ihr Name (z. B. bei Heirat) ändert, sind Sie gem. § 15 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) verpflichtet, die Änderung in unserer Diensstelle vornehmen zu lassen.

Die Änderung der Anschrift in den Fahrzeugpapieren ist erst nach der Ummeldung beim Einwohneramt bzw. bei den Bürgerämtern möglich.

Für eine Adressänderung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Fahrzeugscheinen nach altem Recht (Ausstellung vor dem 01.10.2005) ist der Fahrzeugbrief ebenfalls vorzulegen
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • den Antrag (siehe Formulare)
  • den berichtigten Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
    einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.

Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.

Für eine Namensänderung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
  • den Antrag (siehe Formulare)
  • entweder den bereits berichtigten Personalausweis oder Reisepass
  • oder das alte Ausweisdokument i.V.m. der Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Üben Sie eine freiberufliche Tätigkeit aus, legen Sie uns bitte einen Nachweis über die Adresse vor, beispielsweise:
    einen Steuerbescheid, die Krankenkassenzulassung, einen Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer, etc.

Bei Ausweisdokumenten, Handelsregister- und Vereinsregisterauszügen und Gewerbeanmeldungen werden auch Kopien akzeptiert.

Die Gebühr für eine Adressänderung liegt derzeit zwischen 12,00 Euro und 20,70 Euro.

Die Gebühr für eine Namensänderung liegt derzeit zwischen 12,30 Euro und 26,30 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Für die Änderung Ihrer persönlichen Daten füllen Sie bitte den Antrag aus.

Kontakt: Zulassungswesen