Akteneinsicht beantragen

Hier können Sie einen Antrag auf Einsichtnahme in Ihre Führerscheinakte stellen.

Die Akteneinsicht kann über zwei verschiedene Wege erfolgen:

1. Möglichkeit – Einsichtnahme im Rahmen einer persönlichen Vorsprache

Gerne kann die Akteneinsicht direkt bei einer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Hierzu müssen Sie das Formular „Einsicht in die Fahrerlaubnisakte“ vorab ausfüllen und im Original mit einer Kopie des Identiätsnachweises an die Fahrerlaubnisbehörde senden. Sobald die Akte für die Einsichtnahme aufbereitet ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.

2. Möglichkeit – Versand einer vollständigen Aktenkopie

Die Akteneinsicht kann in vollem Umfang kopiert und Ihnen auf dem Postweg zugesandt werden. Hierzu müssen Sie das Formular „Einsicht in die Fahrerlaubnisakte“ vorab ausfüllen und im Original mit einer Kopie des Identiätsnachweises an die Fahrerlaubnisbehörde senden. Sobald die Akte für die Einsichtnahme aufbereitet wurde, werden wir Ihnen diese auf dem Postweg übersenden.

Für die notwendige Aufbereitung der Akte zur Einsichtnahme fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 € pro angefangener Viertelstunde (Gebühr erhöht sich demnach bei Mehraufwand). Soweit Fertigungen von Kopien aus der Akte gewünscht werden, fallen hier weitere Gebühren an (für bis zu 10 Seiten 7,50 €; bis 50 Seiten pro Seite 0,50 €; ab 50 Seiten pro weitere Seite 0,15 €). Die Gebühr wird im Rahmen des Termins zur Einsichtnahme vor Ort zur Zahlung (Bar- oder EC-Zahlung möglich) fällig. Den Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 09561/514-9550. Sollte der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, erhalten Sie postalisch eine Kostenrechnung für die entstandenen Aufwendungen.

Soweit eine vollständige Aktenkopie auf dem Postweg versandt werden soll, erhalten Sie hierzu eine Kostenrechnung für die entstandenen Aufwendungen.

Für die Beantragung der Akteneinsicht ist das Formular „Einsicht in die Fahrerlaubnisakte“ nebst einer Kopie des Identitätsnachweises im Original an die Fahrerlaubnisbehörde zu übersenden.

Für die notwendige Aufbereitung der Akte zur Einsichtnahme fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 € pro angefangener Viertelstunde (Gebühr erhöht sich demnach bei Mehraufwand). Soweit Fertigungen von Kopien aus der Akte gewünscht werden, fallen hier weitere Gebühren an (für bis zu 10 Seiten 7,50 €; bis 50 Seiten pro Seite 0,50 €; ab 50 Seiten pro weitere Seite 0,15 €).

Soweit eine vollständige Aktenkopie auf dem Postweg versandt werden soll, erhalten Sie hierzu eine Kostenrechnung für die entstandenen Aufwendungen.

Kontakt: Führerscheinwesen