Austragung der Sehhilfe
Wenn in Ihrem Führerschein eine Sehhilfe als allgemeine Auflage eingetragen ist und Sie benötigen eigentliche keine Sehhilfe mehr aufgrund von Augenoperation oder natürliche Augenveränderung, müssen Sie die Auflage „Sehhilfe erforderlich“ aus Ihrem Führerschein austragen lassen, um Probleme bei der Verkehrskontrolle zu vermeiden.
Allgemeine Informationen
Die Antragstellung kann persönlich oder per Post erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung per Post alle Antragsunterlagen vollständig beizufügen sind. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Hierzu zählt auch der Vordruck für die Digitale Unterschrift. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Kostenrechnung auf dem Postweg. Bei persönlicher Antragstellung muss eine vorherige Terminvereinbarung (online oder telefonisch) erfolgen. Für die Antragstellung benötigen Sie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild (ohne Kopfbedeckung)
- Gutachten eines Augenarztes (max. 2 Jahre alt)
(Hinweis: Die Erstellung des Gutachtens zur Austragung der Sehhilfe hat durch einen unabhängigen Augenarzt zu erfolgen,
der nicht der behandelnde/operierende Arzt bzw. die behandelnde/operierende Praxis/Klinik ist oder war.
Bei Antragstellung per Post benötigen Sie außerdem den Vordruck für die digitale Unterschrift. Bitte beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Hinweise. Die Abholung hat persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage des bisherigen Führerscheindokumentes zu erfolgen. Im Falle einer persönlichen Antragstellung besteht die Möglichkeit einer direkten Übersendung des Dokumentes an Ihre Wohnadresse. Bitte bringen Sie hierzu die Erklärung über den Direktversand ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mit. Die Gebühr für den Direktversand beträgt 6,50 €.
Antragstellung
Für die Austragung der Sehhilfe werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild (ohne Kopfbedeckung)
- Gutachten eines Augenarztes (max. 2 Jahre alt)
(Hinweis: Die Erstellung des Gutachtens zur Austragung der Sehhilfe hat durch einen unabhängigen Augenarzt zu erfolgen,
der nicht der behandelnde/operierende Arzt bzw. die behandelnde/operierende Praxis/Klinik ist oder war.
Gebühren
Austragung der Sehhilfe 42,60 €
Kontakt: Führerscheinwesen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Ruß-Str. 5
96450 Coburg
Telefon: 09561/514-123
fuehrerschein@zulassungsstelle-coburg.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 7.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 17.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
