Am Montagvormittag bis 11:30 Uhr und Donnerstagnachmittag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr keine Terminvereinbarung in der Zulassungsbehörde mehr notwendig (gilt nicht für die Fahrerlaubnisbehörde)
In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit jeden Montag von 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag bis 17:00 Uhr ohne Termin vorzusprechen. Diese beiden Zeitfenster wurden angesichts der anhaltend langen Wartezeiten für einen Termin geschaffen, um auch dringende Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können. Während dieser Zeitfenster ist keine Terminvergabe möglich.