Rote Kennzeichen für Oldtimer (07-er Kennzeichen)

Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-er Kennzeichen) kann für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren (taggenau) erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, beantragt werden.
Die Ausgabe des roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin/des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden (siehe benötigte Unterlagen).

Die roten Kennzeichen für Oldtimer können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Dies ist geregelt in § 43 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Mit dem 07-er Kennzeichen dürfen Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen.
Zusätzlich sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges dienen.

Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vorallem beim Besitz mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings kann man diese nicht gleichzeitig benutzen.

Für die Beantragung eines roten Oldtimer-Kennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) –
    Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis erbracht werden (z.B. Kaufvertrag)
  • Gutachten nach §23 StVZO („Oldtimergutachten“);
    Max. 18 Monate gültig! Ob tatsächlich ein neues Gutachten ausgestellt werden muss, erfragen Sie bitte in unserer Dienststelle.
  • sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, die bisherigen Kennzeichenschilder –
    die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
  • eine Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
  • eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC), siehe Formulare
  • ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; beim zuständigen Einwohnermeldeamt anfordern; Belegart „0“, Zweck: „rote Kennzeichen für Oldtimer“)
  • den Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: den Pass und die Meldebescheinigung (und falls vorhanden Aufenthaltstitel)
  • bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
  • bei juristischen Personen: chronologischen Handelsregisterauszug (nicht älter als 5 Jahre)
    und Personalausweis oder Reisepass des/der Vertretungsberechtigten der Firma
  • Personalausweis/Pass des Bevollmächtigten

Die Gebühr für die Neuerteilung eines roten Oldtimer-Kennzeichens liegt derzeit bei 118,80 Euro.

Bei der Erteilung bekommen Sie ein Fahrtenbuch und einen Fahrzeugschein für die Oldtimer ausgestellt.
Sollte das Fahrtenbuch voll sein beträgt die Gebühr für die Neuausstellung derzeit 5,00 Euro. Falls sich etwas an Ihrem Fahrzeugbestand ändert und es muss ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden, beträgt die Gebühr derzeit 11,80 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, so muss dieses vor der Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens außer Betrieb gesetzt werden.

Kontakt: Zulassungswesen