Tempo 100 km/h für Anhänger

Die Zulassung zur Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist möglich für:

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger.
  • Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat.

Ihr Anhänger ist zunächst auf die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit zu prüfen. Dies geschieht bei einem anerkannten Sachverständigen/Prüfer beziehungsweise einer entsprechenden Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS,..).

Eine Vorsprache beim Hersteller des Anhängers könnte ebenfalls weiterhelfen, eventuell besteht schon eine Genehmigung für die Geschwindigkeit von 100 km/h.

Für die Eintragung einer 100 km/h-Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • das Gutachten über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder
  • eine Bestätigung des Herstellers

Zur nachträglichen Beantragung der 100 km/h-Plakette (Genehmigung der 9. AusnahmeVO bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Die Gebühr für die Eintragung einer 100 km/h-Zulassung liegt derzeit zwischen 11,80 Euro und 25,90 Euro.

Die Gebühr für eine 100 km/h-Plakette liegt derzeit bei 5,00 Euro.

Sollte Ihr Vorgang bestimmte Sonderfälle oder weitere Zulassungsvorgänge beinhalten, können Abweichungen bei den benötigten Unterlagen und den Gebühren auftreten.

Für die Beantragung einer 100 km/h-Plakette füllen Sie bitte den Antrag aus.

Kontakt: Zulassungswesen